AGB für Gruppen
Vildmark i Värmland ist ein privates, schwedisches Unternehmen, das seit 1980 Holzfloßfahrten, Kanutouren und andere naturnahe Erlebnisse für Privatpersonen, Unternehmen und Gruppen anbietet. Vildmark i Värmland, mit dem eingetragenen Namen Värmlands Vildmarksarrangör VIV AB (Org.nr. 556590-4371), ist der verantwortliche Ausrichter. Unsere Adresse ist: Röbjörkeby 7, SE-685 92 Torsby, Schweden.
Buchung
Als Gruppe gilt ein Verein, eine Organisation, Schule oder ein Unternehmen, bestehend aus mindestens 10 und maximal 50 Personen. Für größere oder kleinere Gruppen fordern Sie bitte ein Angebot an! Die Buchung muss von einer dazu befugten und volljährigen Person durchgeführt werden, im Folgenden als Kontaktperson bezeichnet. Die Kontaktperson bucht die Aktivität bzw. die Unterkünfte im Namen des Unternehmens, des Vereins oder der Schule. Bei der Buchung ist eine eindeutige Identifikation und eine korrekte Rechnungsadresse anzugeben. Die Kontakperson ist verantwortlich dafür, alle Reisebestätigungen und Rechnungen zu prüfen und eventuelle Fehler umgehend mitzuteilen. Die Kontaktperson ist für die gesamte Buchung/Bestellung der Gruppe verantwortlich und auch die Ansprechperson während des Aufenthalts. Sollte die Kontakperson nicht persönlich an der Reise teilnehmen, ist bereits bei der Buchung der Name und die Telefonnummer einer weiteren Kontaktperson, die an der Reise teilnimmt, mitzuteilen.
Als Gruppe müssen Sie 5-6 Personen auf jedem Holzfloß sein, darunter mindestens zwei Erwachsene. Sofern die Buchung keine Holzfloßfahrt beinhaltet, muss mindestens ein Erwachsener je zehn Kinder/Jugendliche teilnehmen und für die Gruppe verantwortlich sein.
Bezahlung
Die Reise ist im Voraus zu bezahlen. 20 % der Gesamtsumme sowie eine eventuelle Rücktrittsversicherung müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung bei Vildmark i Värmland eingegangen sein. Die Restsumme ist spätestens 30 Tage vor der Ankunft zu bezahlen. Bei Buchung weniger als 30 Tage im Voraus ist die Gesamtsumme direkt zu bezahlen. Sobald die Zahlung bei Vildmark i Värmland eingegangen ist, werden die Reisedokumente an die Kontaktperson versandt, die für die Vermittlung der Inhalte an die anderen Reiseteilnehmer verantwortlich ist.
Stornierung oder Änderung der Buchung
Die Stornierung einer gebuchten Aktivität muss Vildmark i Värmland durch die Kontaktperson telefonisch oder per e-Mail an mitgeteilt werden. Bei Stornierung bis zu 31 Tagen vor der Ankunft wird die Anzahlung, die 20 % des Reisepreises beträgt, einbehalten. Erfolgt die Stornierung zwischen 30 und 15 Tage vor Ankunft werden 50 % des Gesamtpreises erhoben. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor der Anunft wird der Gesamtpreis der gebuchten Reise erhoben.
Falls einzelne Teilnehmer in der Gruppe ihre Teilnahme stornieren, gelten dieselben Regeln wie oben, unter der Voraussetzung, dass die Gruppe weiterhin mindestens aus 10 bzw. 20 Personen besteht (je nach Art der Gruppe/ Grundlage des Gruppenpreises). Bitte beachten Sie, dass sich im Fall der Stornierung einzelner Teilnehmer der Preis pro Person für die gesamte Gruppe ändern kann, da die Gruppenpreise an eine Mindestanzahl von Teilnehmern geknüpft sind.
Eine Änderung des Datums wird als Stornierung der ursprünglichen Buchung angesehen und folgt den o.g. Regeln. Andere Änderungen der Buchung, wie Ergänzung von Personen oder Produkten, können bei Verfügbarkeit freier Plätze bzw. des gewünschten Produkts durch die Kontaktperson vorgenommen werden.
Rücktrittsversicherung
Bei der Buchung kann eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Diese ist persönlich (die Namen und Geburtsdaten aller Teilnehmer müssen bei der Buchung angegeben werden, um eine Rücktrittsversicherung buchen zu können) und schützt den einzelnen Teilnehmer gegen Reiserücktrittskosten, wenn dies aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen des Reisenden oder eines nahen Angehörigen geschieht, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar waren und durch Attest eines Arztes oder der Krankenkasse belegt werden können.
Der Teilnehmer erhält die bereits entrichteten Reisekosten abzüglich der Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises und der Versicherungsprämie zurück. Das Attest eines Arztes oder der Krankenkasse muss innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden.
Wenn einzelne Teilnehmer einer Gruppe von der Reise zurücktreten, wird vorausgesetzt, dass die verbleibende Gruppe die Reise antritt, sofern sie Vildmark i Värmlands Anforderungen an Gruppen in Bezug auf die Mindestanzahl der Personen, erwachsener Teilnehmer und deren Schwimmkenntnisse erfüllt. Sofern die gesamte Gruppe bei der Buchung eine persönliche Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat und mehr als 20 % der Teilnehmer aufgrund der o.g. Ursachen von der Reise zurücktreten, wird der Gruppe angeboten, die Reise zu einem anderen Zeitpunkt, die regelmäßigen Abfahrten berücksichtigend, in der aktuellen oder nächst folgenden Saison durchzuführen.
Verantwortung der Gruppe
1) allgemein
Die Kontaktperson muss für wichtige Mitteilungen unter der bei der Buchung angegebenen Telefonnummer oder e-Mailadresse erreichbar sein.
Die Kontaktperson hat zu prüfen, ob die Buchungsbestätigung/Rechnung mit der Buchung übereinstimmt. Fehler sind Vildmark i Värmland unmittelbar mitzuteilen.
Die Kontaktperson informiert die übrigen Teilnehmer der Gruppe darüber, was gebucht wurde und die Bedingungen dafür.
Die Kontaktperson versieht Vildmark i Värmland spätestens 15 Tage vor der Ankunft mit den Namen und Mobiltelefonnummern sämtlicher Verantwortlicher/ Erwachsener in der Gruppe sowie mit einer Teilnehmerliste mit Namen und Geburtsdatum aller anderen Teilnehmer.
Die Kontaktperson ist für die gesamte Gruppe, einschließlich eventueller Minderjähriger, während des Aufenthalts bei Vildmark i Värmland verantwortlich.
Alle Personen müssen über eine eigene Versicherung verfügen, die eventuelle Schäden an der eigenen Ausrüstung/dem eigenen Gepäck abdeckt, die während Transporten mit Fahrzeugen von Vildmark i Värmland entstanden sind.
2) während der Aktivität in der Natur (Holzfloßfahrt, Kanutour, etc.)
Die Gruppe hat sich mit der Aktivität angemessener Kleidung auf den Aufenthalt in der freien Natur vorzubereiten und jederzeit große Vorsicht im Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf dem Wasser walten zu lassen. Alle Erwachsenen einer Reisegruppe müssen schwimmen können.
Die Kontaktperson ist dafür verantwortlich, dass die gemietete Ausrüstung rechtzeitig, heil und sauber am vom Vildmark i Värmland angegebenen Zielort abgegeben wird. Verlorene Artikel sind zum Widerbeschaffungswert zu ersetzen. Die Kontaktperson hat entstandene Schäden zu melden und die Reparaturkosten zu ersetzen. Bei Antritt der gebuchten Aktivität hat die Kontaktperson ein Kundenabkommen/ einen Vertrag zu unterschreiben, auf dem bestätigt wird, dass er/ sie die schriftlichen Reiseunterlagen bezüglich der Aktivität und ihrer Durchführung, des Jedermannsrechts in Schweden, der Risiken und der eigenen Verantwortung zur Kenntnis genommen und verstanden hat und sich angesichts dieser Informationen in der Lage sieht, die gebuchte Aktivität durchführen zu können. Die Kontaktperson kann zu Schadensersatz, Geldstrafen oder Gefängnis verurteilt werden, wenn sich ein Lagerfeuer ausbreitet, wenn während Feuerverbotszeit ein Feuer entzündet oder wenn Müll in der Natur zurückgelassen wird. Die Kontaktperson kann für unerlaubte Schädigung von Pflanzen zu Schadensersatz verurteilt werden.
Für Holzfloßfahrten gilt außerdem Folgendes: Vildmark i Värmland fordert mindestens zwei Erwachsene pro Holzfloß. Die Gruppe führt die Holzfloßfahrt eigenverantwortlich durch. Sollte die Gruppe die Holzfloßfahrt an einem anderen als dem mit uns vereinbarten Zielort abbrechen, muss die Gruppe alle Vildmark i Värmland entstehenden Kosten für zusätzliche Arbeit und den Transport von Personen, Ausrüstung und Baumstämmen zu einem Preis von 5.000 SEK/Holzfloß erstatten.
Für Kanutouren gilt außerdem Folgendes: Kinder bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen paddeln. Vildmark i Värmland entstehende Extrakosten sind von der Gruppe zu bezahlen, falls diese die Kanutour an einem anderem als dem mit uns vereinbarten Zielort abbricht.
3) bezüglich der Unterkunft
Die Gruppe hat die Hütten/ Räume pfleglich zu behandeln und die geltenden Regeln, Anweisungen und Bestimmungen zu befolgen. Die Kontaktperson ist verantwortlich für alle Schäden an den Einrichtungen und allem Inventar von Vildmark i Värmland, die durch die Gruppe oder andere Personen, denen durch die Gruppe Zugang gewährt wurde, durch Unachtsamkeit verursacht wurden. In der Hütte darf nur die in der Buchung genannte Anzahl an Personen wohnen. Rauchen ist in sämtlichen Hütten, Räumen und Gebäuden verboten. Bei Übertretung des Rauchverbots wird ein Bußgeld von 1.000 SEK pro Hütte/Zimmer erhoben.
Die Gruppe bringt eigene Bettwäsche mit, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Erlaubnis darf keine Musikanlage oder andere störende Ausrüstung in der Unterkunft oder deren unmittelbarer Umgebung aufgestellt werden.
Die Hütten/die Räume werden durch die Gruppe gemäß den vor Ort gegebenen Anweisungen vor der Abreise gereinigt. Nicht oder unzulänglich erfolgte Reinigung führt zu einer Gebühr von 1000 SEK/Hütte. Eine Reinigung kann spätestens am Tag vor der Abreise gegen Aufpreis zugebucht werden. Sämtliche Schlüssel für die gemieteten Hütten/Räume sind bei der Abreise zurückzugeben. Für nicht abgegebene Schlüssel erhebt Vildmark i Värmland eine Gebühr von 600 SEK/ Schlüssel.
Zwischen 22.00 und 06.30 Uhr hat die Gruppe größtmögliche Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
Sofern Vildmark i Värmland Beschwerden über störendes Verhalten der Gruppe erhält, hat Vildmark i Värmland das Recht, den störenden Gast unmittelbar der Hütte oder des Platzes zu verweisen, falls das störende Verhalten nach Aufforderung des Personals nicht sofort beendet wird. Für eventuell verbleibende Aufenthaltszeit wird keine Rückzahlung geleistet.
Verantwortung des Veranstalters
Sobald die vollständige Bezahlung der gebuchten Aktivität mit dem Holzfloß oder Kanu erfolgt ist, wird Vildmark i Värmland dem Gast Zugang zu Reisebeschreibungen ermöglichen, die mehr Information über die gebuchte Aktivität liefern. Vildmark i Värmland hat die Aufgabe sicherzustellen, dass vor dem Antritt jeder Aktivität in der Natur eine mündliche Einführung und Einweisung durchgeführt wird. Diese mündliche Erläuterung soll dem Gast vertiefte Kenntnisse der jeweiligen Aktivität geben, z.B. wie man ein Holzfloß baut, die richtige Paddeltechnik für das Kanupaddeln, über Sicherheit, Jedermannsrecht, usw.
Vildmark i Värmland stellt für sämtliche Kanu- und Holzfloßaktivitäten Schwimmwesten zur Verfügung. Während der Aktivität steht Vildmark i Värmland kostenlos mit Rat und technischer Hilfe in Bezug auf das Holzfloß und dessen Konstruktion oder die Kanutour zur Verfügung, so dass die Gruppe die Aktivität bis zum vereinbarten Zielort durchführen kann.
Alle Aktivitäten in der freien Natur sind den herrschenden Wetterverhältnissen unterworfen. Während des Frühjahrs herrschen auf Grund der Schneeschmelze und vermehrten Niederschlags oft höhere Wasserstände in den Gewässern, auf denen Vildmark i Värmland seine Aktivitäten anbietet. Außerdem sind sämtliche Gewässer durch Staumaßnahmen reguliert, die ebenfalls Auswirkungen auf den Wasserspiegel haben können. Vildmark i Värmland behält sich das Recht vor, Aktivitäten auf Grund äußerer, nicht beeinflussbarer Umstände zu verändern.
Reklamation
Eventuelle Beschwerden bezüglich der gebuchten Aktivität muss die Kontaktperson unmittelbar Vildmark i Värmlands Büro (+46-560-140 40) oder einem von Vildmark i Värmlands Instrukteuren mitteilen. Es ist wichtig, dass die Beschwerden durch die Kontaktperson bereits während des Aufenthalts mitgeteilt werden, so dass Vildmark i Värmland die Möglichkeit hat, eventuelle Mängel direkt zu beheben. Sofern die Kontaktperson es unterlassen hat, vor Ort über eventuelle Mängel zu informieren, kann er/ sie nachträglich keine Entschädigung verlangen.
Falls die Gruppe mit der geleisteten Kompensation/ dem Ersatz nicht zufrieden ist, muss dies spätestens 14 Tage nach Abschluss der Aktivität schriftlich mitgeteilt werden. Falls die Kontaktperson und Vildmark i Värmland sich nicht einigen können, hat die Kontaktperson die Möglichkeit, sich an die allgemeine schwedische Reklamationsstelle (Allmänna Reklamationsnämden) zu wenden, deren Beschlüsse von Vildmark i Värmland befolgt werden.
Datenschutz
Vildmark i Värmland ist dafür verantwortlich, die personenbezogenen Daten der Gäste im Zusammenhang mit Buchungen von Aktivitäten oder Unterkünften auf sichere, geordnete Weise zu registrieren und zu behandeln. Die Handhabung personenbezogener Daten geschieht im Einklang mit Vildmark i Värmlands Policy zum Datenschutz. Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.
Höhere Gewalt (Force Majeure)
Beide Vertragspartner haben das Recht, von der gebuchten Aktivität zurückzutreten, wenn diese auf Grund von Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Konflikten auf dem Arbeitsmarkt, längeren Unterbrechungen in der Wasser- oder Energiezufuhr, Feuer, Überschwemmung oder anderen vergleichbaren, größeren Ereignissen, die ein Hindernis für die Durchführung der Reise darstellen, nicht angeboten werden kann. Dies bezieht sich auf Ereignisse, die der Reiseveranstalter bei Vertragsabschluss billigerweise nicht voraussehen konnte. Unter dieser Bedingung ist der Reiseveranstalter frei von Schadensersatzansprüchen oder anderen Folgen.
Sonstiges
Alle Angaben unter Vorbehalt für Gesetzes- und Preisänderungen, die außerhalb unseres Einflusses liegen.
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und Vildmark i Värmland findet ausschließlich schwedisches Recht Anwendung.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt in der Natur!